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Baden-Württemberg

Finanzamt Waiblingen

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 217.877 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Waiblingen, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Waiblingen
Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7151/955200
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Waiblingen. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Waiblingen zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Waiblingen?

Anschrift: Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen. Telefon: +49 7151/9550.

Für welche Orte ist das Finanzamt Waiblingen zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Waiblingen, Fellbach, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Leutenbach, Korb, Schwaikheim und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Waiblingen?

Finanzamt Waiblingen: IBAN DE34600000000060201500, BIC MARKDEF1600 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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