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Baden-Württemberg

Finanzamt Backnang

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 107.694 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Backnang, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Backnang
Spinnerei 48
71522 Backnang
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7191 12-221
Postanschrift
Postfach 1260
71502 Backnang
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Backnang. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Backnang zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Backnang?

Anschrift: Spinnerei 48, 71522 Backnang. Telefon: +49 7191 12-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Backnang zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Backnang, Murrhardt, Aspach, Weissach im Tal, Auenwald, Sulzbach an der Murr, Allmersbach im Tal, Oppenweiler und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Backnang?

Finanzamt Backnang: IBAN DE07600000000060201501, BIC MARKDEF1600 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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