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Winnenden · Rems-Murr-Kreis · 29.876 Einwohner

Finanzamt für Winnenden

Zuständig ist das Finanzamt Waiblingen mit Sitz in Waiblingen.

Postleitzahlen in Winnenden: 71364

Finanzamt Waiblingen

Anschrift
Finanzamt Waiblingen
Fronackerstr. 77
71332 Waiblingen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7151/955200
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Winnenden zuständig?

Für Winnenden (Rems-Murr-Kreis) ist das Finanzamt Waiblingen zuständig, Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, Telefon +49 7151/9550.

Welche Postleitzahlen gehören zu Winnenden?

Zur Gemeinde Winnenden gehören die Postleitzahlen 71364. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Waiblingen für