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Ratgeber · Stand 19.10.2026

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Gegen einen Steuerbescheid ist der Einspruch beim Finanzamt der richtige Weg. Er kostet nichts, braucht keinen Anwalt und muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen.

Frist
1 Monat
ab Bekanntgabe
Form
Schriftlich
oder elektronisch
Unterschrift
Nicht nötig
§ 357 Abs. 1 AO

Die Frist

  • Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO).
  • Ein per Post übermittelter Bescheid gilt im Inland am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer er ist später oder gar nicht zugegangen (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ein elektronisch übermittelter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2a AO).
  • Der Monat beginnt also nicht mit dem Datum auf dem Bescheid, sondern mit diesem Bekanntgabetag.

Form und Inhalt

  • Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder beim Finanzamt zur Niederschrift zu erklären (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Elektronisch geht das über Mein ELSTER.
  • Es genügt, wenn erkennbar ist, wer den Einspruch eingelegt hat (§ 357 Abs. 1 Satz 2 AO); eine eigenhändige Unterschrift verlangt das Gesetz nicht. Auch eine falsche Bezeichnung schadet nicht (§ 357 Abs. 1 Satz 3 AO).
  • Er gehört zu dem Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat (§ 357 Abs. 2 Satz 1 AO). Geht er bei einer anderen Behörde ein, ist das unschädlich, wenn er noch vor Fristablauf weitergeleitet wird (§ 357 Abs. 2 Satz 4 AO).
  • Sie sollen den Bescheid bezeichnen, angeben, inwieweit Sie ihn anfechten, und die Begründung mit Beweismitteln nennen (§ 357 Abs. 3 AO). Die Begründung können Sie nachreichen.

Zahlen trotz Einspruch

Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO). Wer die Steuer für zu hoch hält, beantragt zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung: Sie soll gewährt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Zahlung eine unbillige Härte wäre (§ 361 Abs. 2 Satz 2 AO). Das Finanzamt kann sie von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden das Finanzamt und im Streitfall das Finanzgericht.

Häufige Fragen

Muss ich den Einspruch unterschreiben?

Nein. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat (§ 357 Abs. 1 Satz 2 AO).

Ab wann läuft die Einspruchsfrist?

Ab Bekanntgabe des Bescheids. Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO); von da an läuft ein Monat (§ 355 Abs. 1 AO).

Muss ich zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Ja, der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).

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