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Ratgeber · Stand 19.10.2026

Welches Finanzamt ist zuständig?

Welches Finanzamt Ihre Steuer bearbeitet, regelt die Abgabenordnung. Für Arbeitnehmer und Rentner ist es das Finanzamt am Wohnsitz; Unternehmen haben eigene Regeln.

Privatpersonen
Wohnsitz
§ 19 AO
Gesellschaften
Geschäftsleitung
§ 20 AO
Umsatzsteuer
Unternehmenssitz
§ 21 AO

Privatpersonen

  • Für die Einkommensteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben, ohne Wohnsitz Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 AO).
  • Bei mehreren Wohnsitzen im Inland zählt der, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei Verheirateten und Lebenspartnern, die nicht dauernd getrennt leben, der, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält (§ 19 Abs. 1 Satz 2 AO).
  • Nach einem Umzug ist das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Teilen Sie die neue Anschrift dem bisherigen Finanzamt mit.

Unternehmen

  • Für Kapitalgesellschaften, Vereine und andere Körperschaften ist das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung zuständig (§ 20 Abs. 1 AO).
  • Für die Umsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen ganz oder vorwiegend betreibt (§ 21 Abs. 1 Satz 1 AO).
  • In Städten mit mehreren Finanzämtern kann für eine Tätigkeit innerhalb der Wohnsitzgemeinde das Finanzamt des Betriebs zuständig sein statt des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 Abs. 3 AO).

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden das Finanzamt und im Streitfall das Finanzgericht.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für meine Steuererklärung zuständig?

Als Privatperson das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen (§ 19 Abs. 1 AO). Die Suche auf dieser Seite zeigt es für jede Gemeinde und Postleitzahl.

Ich habe zwei Wohnsitze. Welches Finanzamt gilt?

Das am Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, das am Wohnsitz der Familie (§ 19 Abs. 1 Satz 2 AO).

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