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Baden-Württemberg

Finanzamt Stuttgart I

Zuständig für Stuttgart.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Stuttgart I
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Siehe oben, Homepage des FA:
Fax
+49 711 6673-5010
Postanschrift
Postfach 106055
70049 Stuttgart
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Stuttgart I. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Stuttgart I?

Anschrift: Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart. Telefon: +49 711 6673-0. Öffnungszeiten: Siehe oben, Homepage des FA:.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Stuttgart I?

Finanzamt Stuttgart I: IBAN DE60600000000060001503, BIC MARKDEF1600 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Stuttgart I: IBAN DE06600501010002065854, BIC SOLADESTXXX (LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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