Finanzämter-Verzeichnis.org

Baden-Württemberg

Finanzamt Lahr

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 121.125 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Lahr, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Lahr
Gerichtstr. 5
77933 Lahr
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7821 283-100
Postanschrift
Postfach 1466
77904 Lahr
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Lahr. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Lahr zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Lahr?

Anschrift: Gerichtstr. 5, 77933 Lahr. Telefon: +49 7821 283-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Lahr zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Lahr/Schwarzwald, Friesenheim, Ettenheim, Schwanau, Kippenheim, Mahlberg, Kappel-Grafenhausen, Rust und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Lahr?

Finanzamt Lahr: IBAN DE29660000000066001527, BIC MARKDEF1660 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

Weitere Finanzämter in Baden-Württemberg