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Baden-Württemberg

Finanzamt Freudenstadt

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 121.958 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Freudenstadt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Freudenstadt
Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7441/561011
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Freudenstadt. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Freudenstadt zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Freudenstadt?

Anschrift: Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt. Telefon: +49 7441/560.

Für welche Orte ist das Finanzamt Freudenstadt zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Horb am Neckar, Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Waldachtal, Eutingen im Gäu und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Freudenstadt?

Finanzamt Freudenstadt: IBAN DE03660000000066001510, BIC MARKDEF1660 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Freudenstadt: IBAN DE59642510600000019565, BIC SOLADES1FDS (KREISSPARKASSE FREUDENSTADT). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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