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Baden-Württemberg

Finanzamt Freiburg-Land

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 130.071 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Freiburg-Land, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Freiburg-Land
Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 761 204-3424
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Außenstellen

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Freiburg-Land. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Freiburg-Land zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Freiburg-Land?

Anschrift: Stefan-Meier-Str. 133, 79104 Freiburg. Telefon: +49 761 204-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Freiburg-Land zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Breisach am Rhein, Gundelfingen, Kirchzarten, March, Schallstadt, Ihringen, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Umkirch und weitere.

Hat das Finanzamt Freiburg-Land weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Finanzamt Freiburg-Land Außenstelle Titisee-Neustadt, Titisee-Neustadt.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Freiburg-Land?

Finanzamt Freiburg-Land: IBAN DE26680000000068001500, BIC MARKDEF1680 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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