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Lahr/Schwarzwald · Ortenaukreis · 50.775 Einwohner

Finanzamt für Lahr/Schwarzwald

Zuständig ist das Finanzamt Lahr mit Sitz in Lahr.

Postleitzahlen in Lahr/Schwarzwald: 77933

Finanzamt Lahr

Anschrift
Finanzamt Lahr
Gerichtstr. 5
77933 Lahr
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Fax
+49 7821 283-100
Postanschrift
Postfach 1466
77904 Lahr
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Lahr/Schwarzwald zuständig?

Für Lahr/Schwarzwald (Ortenaukreis) ist das Finanzamt Lahr zuständig, Gerichtstr. 5, 77933 Lahr, Telefon +49 7821 283-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lahr/Schwarzwald?

Zur Gemeinde Lahr/Schwarzwald gehören die Postleitzahlen 77933. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Lahr für