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Zweibrücken · Zweibrücken · 33.323 Einwohner

Finanzamt für Zweibrücken

Zuständig ist das Finanzamt Pirmasens mit Sitz in Pirmasens.

Postleitzahlen in Zweibrücken: 66482

Finanzamt Pirmasens

Anschrift
Finanzamt Pirmasens
Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens
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Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
Fax
+49 6331/71130950
Website des Finanzamts
fa-pirmasens.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Zweibrücken zuständig?

Für Zweibrücken (Zweibrücken) ist das Finanzamt Pirmasens zuständig, Kaiserstr. 2, 66955 Pirmasens, Telefon +49 6331/7110.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zweibrücken?

Zur Gemeinde Zweibrücken gehören die Postleitzahlen 66482. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Pirmasens erreichbar?

Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).