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Rheinland-Pfalz

Finanzamt Pirmasens

Zuständig für 86 Städte und Gemeinden mit rund 163.058 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Pirmasens, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Pirmasens
Kaiserstr. 2
66955 Pirmasens
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
Fax
+49 6331/71130950
Website des Finanzamts
fa-pirmasens.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Pirmasens. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Pirmasens zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Pirmasens?

Anschrift: Kaiserstr. 2, 66955 Pirmasens. Telefon: +49 6331/7110. Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00. E-Mail: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de.

Für welche Orte ist das Finanzamt Pirmasens zuständig?

Für 86 Städte und Gemeinden, darunter Pirmasens, Zweibrücken, Rodalben, Contwig, Dahn, Waldfischbach-Burgalben, Hauenstein, Lemberg und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Pirmasens?

Finanzamt Idar-Oberstein: IBAN DE04570000000057001517, BIC MARKDEF1570 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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