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Waldkirchen · Landkreis Freyung-Grafenau · 11.356 Einwohner

Finanzamt für Waldkirchen

Zuständig ist das Finanzamt Grafenau mit Sitz in Grafenau.

Postleitzahlen in Waldkirchen: 94065

Finanzamt Grafenau

Anschrift
Finanzamt Grafenau
Friedhofstr. 1
94481 Grafenau
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8552 423-170
Postanschrift
Postfach 1161
94475 Grafenau
Website des Finanzamts
finanzamt-grafenau.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Waldkirchen zuständig?

Für Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) ist das Finanzamt Grafenau zuständig, Friedhofstr. 1, 94481 Grafenau, Telefon +49 8552 423-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Waldkirchen?

Zur Gemeinde Waldkirchen gehören die Postleitzahlen 94065. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).