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Bayern

Finanzamt Grafenau

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 78.710 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Grafenau, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Grafenau
Friedhofstr. 1
94481 Grafenau
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8552 423-170
Postanschrift
Postfach 1161
94475 Grafenau
Website des Finanzamts
finanzamt-grafenau.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Grafenau. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Grafenau zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Grafenau?

Anschrift: Friedhofstr. 1, 94481 Grafenau. Telefon: +49 8552 423-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Grafenau zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Waldkirchen, Grafenau, Freyung, Röhrnbach, Neureichenau, Schönberg, Spiegelau, Jandelsbrunn und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Grafenau?

Freistaat Bayern: IBAN DE61750000000075001508, BIC MARKDEF1750 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Freistaat Bayern: IBAN DE89741514500240001008, BIC BYLADEM1REG (SPARKASSE REGEN - VIECHTACH). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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