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Vaterstetten · Landkreis Ebersberg · 24.981 Einwohner

Finanzamt für Vaterstetten

Zuständig ist das Finanzamt Ebersberg mit Sitz in Ebersberg.

Postleitzahlen in Vaterstetten: 85591, 85598, 85599, 85622, 85646

Finanzamt Ebersberg

Anschrift
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz 1-3
85560 Ebersberg
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8092 267-102
Website des Finanzamts
finanzamt-ebersberg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Vaterstetten zuständig?

Für Vaterstetten (Landkreis Ebersberg) ist das Finanzamt Ebersberg zuständig, Schloßplatz 1-3, 85560 Ebersberg, Telefon +49 8092 267-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Vaterstetten?

Zur Gemeinde Vaterstetten gehören die Postleitzahlen 85591, 85598, 85599, 85622, 85646. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Ebersberg für