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Bayern

Finanzamt Ebersberg

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 144.225 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Ebersberg, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Ebersberg
Schloßplatz 1-3
85560 Ebersberg
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8092 267-102
Website des Finanzamts
finanzamt-ebersberg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Ebersberg. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Ebersberg zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Ebersberg?

Anschrift: Schloßplatz 1-3, 85560 Ebersberg. Telefon: +49 8092 267-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ebersberg zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Vaterstetten, Poing, Grafing b. München, Markt Schwaben, Ebersberg, Kirchseeon, Zorneding, Pliening und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Ebersberg?

Freistaat Bayern: IBAN DE91700000000070001510, BIC MARKDEF1700 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Freistaat Bayern: IBAN DE39700211800004001010, BIC HYVEDEMM418 (UNICREDIT BANK GMBH (HYPOVEREINSBANK)). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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