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Simbach a. Inn · Landkreis Rottal-Inn · 10.261 Einwohner

Finanzamt für Simbach a. Inn

Zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden mit Sitz in Eggenfelden.

Postleitzahlen in Simbach a. Inn: 84359

Finanzamt Eggenfelden

Anschrift
Finanzamt Eggenfelden
Pfarrkirchner Str. 71
84307 Eggenfelden
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8721 981-200
Postanschrift
Postfach 1160
84301 Eggenfelden
Website des Finanzamts
finanzamt-eggenfelden.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Simbach a. Inn zuständig?

Für Simbach a. Inn (Landkreis Rottal-Inn) ist das Finanzamt Eggenfelden zuständig, Pfarrkirchner Str. 71, 84307 Eggenfelden, Telefon +49 8721 981-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Simbach a. Inn?

Zur Gemeinde Simbach a. Inn gehören die Postleitzahlen 84359. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden für