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Pfarrkirchen · Landkreis Rottal-Inn · 12.764 Einwohner

Finanzamt für Pfarrkirchen

Zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden mit Sitz in Eggenfelden.

Postleitzahlen in Pfarrkirchen: 84347

Finanzamt Eggenfelden

Anschrift
Finanzamt Eggenfelden
Pfarrkirchner Str. 71
84307 Eggenfelden
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8721 981-200
Postanschrift
Postfach 1160
84301 Eggenfelden
Website des Finanzamts
finanzamt-eggenfelden.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Pfarrkirchen zuständig?

Für Pfarrkirchen (Landkreis Rottal-Inn) ist das Finanzamt Eggenfelden zuständig, Pfarrkirchner Str. 71, 84307 Eggenfelden, Telefon +49 8721 981-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pfarrkirchen?

Zur Gemeinde Pfarrkirchen gehören die Postleitzahlen 84347. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Eggenfelden für