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Rudolstadt · Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · 24.852 Einwohner

Finanzamt für Rudolstadt

Zuständig ist das Finanzamt Pößneck mit Sitz in Pößneck.

Postleitzahlen in Rudolstadt: 07407

Finanzamt Pößneck

Anschrift
Finanzamt Pößneck
Gerberstr. 65
07381 Pößneck
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Öffnungszeiten
Telefonzeiten: Mo 08:00–15:00; Di 08:00–15:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Website des Finanzamts
finanzamt.thueringen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Rudolstadt zuständig?

Für Rudolstadt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) ist das Finanzamt Pößneck zuständig, Gerberstr. 65, 07381 Pößneck, Telefon +49 361 573624-900.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rudolstadt?

Zur Gemeinde Rudolstadt gehören die Postleitzahlen 07407. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Pößneck erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 08:00–15:00; Di 08:00–15:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Pößneck für