Thüringen
Finanzamt Pößneck
Zuständig für 85 Städte und Gemeinden mit rund 177.446 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Pößneck, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Pößneck
Gerberstr. 65
07381 Pößneck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 361 573624-900
- Öffnungszeiten
- Telefonzeiten: Mo 08:00–15:00; Di 08:00–15:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
- Website des Finanzamts
- finanzamt.thueringen.de
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Pößneck. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE75 8205 0000 3001 1115 78BIC HELADEFF820Freistaat Thüringen, LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Pößneck zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Saalfeld/Saale29.086 Einw.
- Rudolstadt24.852 Einw.
- Pößneck11.960 Einw.
- Neustadt an der Orla8.743 Einw.
- Schleiz8.501 Einw.
- Unterwellenborn8.261 Einw.
- Königsee6.979 Einw.
- Bad Blankenburg5.843 Einw.
- Bad Lobenstein5.523 Einw.
- Uhlstädt-Kirchhasel5.320 Einw.
- Rosenthal am Rennsteig3.669 Einw.
- Triptis3.606 Einw.
- Schwarzatal3.319 Einw.
- Tanna3.304 Einw.
- Saalburg-Ebersdorf3.271 Einw.
- Remptendorf3.090 Einw.
- Wurzbach2.864 Einw.
- Probstzella2.672 Einw.
- Krölpa2.543 Einw.
- Gefell2.344 Einw.
- Kaulsdorf2.340 Einw.
- Hirschberg2.105 Einw.
- Leutenberg1.919 Einw.
- Gräfenthal1.806 Einw.
- Ranis1.680 Einw.
- Lehesten1.495 Einw.
- Langenorla1.177 Einw.
- Katzhütte1.170 Einw.
- Oppurg1.059 Einw.
- Oettersdorf800 Einw.
- Sitzendorf720 Einw.
- Unterweißbach707 Einw.
- Ziegenrück626 Einw.
- Wernburg614 Einw.
- Cursdorf590 Einw.
- Drognitz588 Einw.
- Bodelwitz561 Einw.
- Schwarzburg515 Einw.
- Dittersdorf450 Einw.
- Peuschen430 Einw.
- Dreitzsch401 Einw.
- Kospoda388 Einw.
- Moßbach387 Einw.
- Tegau387 Einw.
- Schmieritz376 Einw.
- Meura375 Einw.
- Weira373 Einw.
- Lemnitz370 Einw.
- Nimritz352 Einw.
- Allendorf334 Einw.
- Deesbach324 Einw.
- Görkwitz305 Einw.
- Lausnitz b. Neustadt an der Orla293 Einw.
- Gössitz279 Einw.
- Mittelpöllnitz271 Einw.
- Miesitz269 Einw.
- Löhma264 Einw.
- Schöndorf263 Einw.
- Neundorf (bei Schleiz)257 Einw.
- Plothen252 Einw.
- Volkmannsdorf240 Einw.
- Eßbach228 Einw.
- Geroda221 Einw.
- Döschnitz214 Einw.
- Göschitz205 Einw.
- Altenbeuthen197 Einw.
- Wilhelmsdorf192 Einw.
- Kirschkau191 Einw.
- Grobengereuth186 Einw.
- Döbritz185 Einw.
- Rohrbach178 Einw.
- Rosendorf159 Einw.
- Hohenwarte158 Einw.
- Pörmitz151 Einw.
- Oberoppurg149 Einw.
- Bechstedt143 Einw.
- Gertewitz130 Einw.
- Tömmelsdorf120 Einw.
- Seisla119 Einw.
- Paska92 Einw.
- Schmorda87 Einw.
- Moxa81 Einw.
- Keila73 Einw.
- Quaschwitz68 Einw.
- Solkwitz57 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Pößneck?
Anschrift: Gerberstr. 65, 07381 Pößneck. Telefon: +49 361 573624-900. Öffnungszeiten: Telefonzeiten: Mo 08:00–15:00; Di 08:00–15:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.
Für welche Orte ist das Finanzamt Pößneck zuständig?
Für 85 Städte und Gemeinden, darunter Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Pößneck, Neustadt an der Orla, Schleiz, Unterwellenborn, Königsee, Bad Blankenburg und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Pößneck?
Freistaat Thüringen: IBAN DE75820500003001111578, BIC HELADEFF820 (LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.