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Mülheim-Kärlich · Landkreis Mayen-Koblenz · 11.159 Einwohner

Finanzamt für Mülheim-Kärlich

Zuständig ist das Finanzamt Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Postleitzahlen in Mülheim-Kärlich: 56218

Finanzamt Koblenz

Anschrift
Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz
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Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
Fax
+49 261/493120090
Postanschrift
Postfach 709
56007 Koblenz
Website des Finanzamts
fa-koblenz.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Mülheim-Kärlich zuständig?

Für Mülheim-Kärlich (Landkreis Mayen-Koblenz) ist das Finanzamt Koblenz zuständig, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56073 Koblenz, Telefon +49 261/49310.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mülheim-Kärlich?

Zur Gemeinde Mülheim-Kärlich gehören die Postleitzahlen 56218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Koblenz erreichbar?

Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Koblenz für