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Bendorf · Landkreis Mayen-Koblenz · 17.726 Einwohner

Finanzamt für Bendorf

Zuständig ist das Finanzamt Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Postleitzahlen in Bendorf: 56170

Finanzamt Koblenz

Anschrift
Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz
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Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
Fax
+49 261/493120090
Postanschrift
Postfach 709
56007 Koblenz
Website des Finanzamts
fa-koblenz.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Bendorf zuständig?

Für Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz) ist das Finanzamt Koblenz zuständig, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19, 56073 Koblenz, Telefon +49 261/49310.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bendorf?

Zur Gemeinde Bendorf gehören die Postleitzahlen 56170. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Koblenz erreichbar?

Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Koblenz für