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Horb am Neckar · Landkreis Freudenstadt · 25.651 Einwohner

Finanzamt für Horb am Neckar

Zuständig ist das Finanzamt Freudenstadt mit Sitz in Freudenstadt.

Postleitzahlen in Horb am Neckar: 72160

Finanzamt Freudenstadt

Anschrift
Finanzamt Freudenstadt
Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7441/561011
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Horb am Neckar zuständig?

Für Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) ist das Finanzamt Freudenstadt zuständig, Musbacher Str. 33, 72250 Freudenstadt, Telefon +49 7441/560.

Welche Postleitzahlen gehören zu Horb am Neckar?

Zur Gemeinde Horb am Neckar gehören die Postleitzahlen 72160. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Freudenstadt für