Schleswig-Holstein
Finanzamt Rendsburg
Zuständig für 94 Städte und Gemeinden mit rund 165.209 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Rendsburg, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Rendsburg
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4331 598-0
- Öffnungszeiten
- Servicestelle: Mo 07:30–12:00; Di 07:30–12:00; Mi 07:30–12:00; Do 07:30–12:00; Fr 07:30–12:00
- Fax
- +49 4331 598-2770
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Rendsburg. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE16 2000 0000 0020 2015 04BIC MARKDEF1200Finanzamt Rendsburg, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Rendsburg zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Rendsburg30.633 Einw.
- Büdelsdorf10.417 Einw.
- Altenholz9.865 Einw.
- Gettorf7.540 Einw.
- Nortorf7.190 Einw.
- Fockbek6.561 Einw.
- Hohenwestedt5.428 Einw.
- Osterrönfeld5.008 Einw.
- Westerrönfeld4.887 Einw.
- Schacht-Audorf4.795 Einw.
- Aukrug3.794 Einw.
- Dänischenhagen3.610 Einw.
- Jevenstedt3.309 Einw.
- Hanerau-Hademarschen3.037 Einw.
- Schwedeneck2.887 Einw.
- Hohn2.819 Einw.
- Osdorf2.596 Einw.
- Alt Duvenstedt1.912 Einw.
- Elsdorf-Westermühlen1.631 Einw.
- Langwedel1.575 Einw.
- Nübbel1.542 Einw.
- Bredenbek1.524 Einw.
- Westensee1.503 Einw.
- Strande1.443 Einw.
- Hamdorf1.436 Einw.
- Lindau1.420 Einw.
- Breiholz1.333 Einw.
- Emkendorf1.331 Einw.
- Tüttendorf1.280 Einw.
- Felm1.241 Einw.
- Gnutz1.194 Einw.
- Neuwittenbek1.181 Einw.
- Timmaspe1.132 Einw.
- Bovenau1.118 Einw.
- Neudorf-Bornstein1.110 Einw.
- Todenbüttel1.066 Einw.
- Schinkel1.051 Einw.
- Schülp b. Rendsburg1.028 Einw.
- Rickert1.024 Einw.
- Groß Vollstedt966 Einw.
- Noer852 Einw.
- Schülp b. Nortorf786 Einw.
- Bargstedt780 Einw.
- Schülldorf764 Einw.
- Beringstedt724 Einw.
- Krummwisch707 Einw.
- Warder700 Einw.
- Osterstedt656 Einw.
- Nindorf622 Einw.
- Bokel598 Einw.
- Nienborstel598 Einw.
- Gokels594 Einw.
- Ostenfeld (Rendsburg)582 Einw.
- Lütjenwestedt540 Einw.
- Ellerdorf505 Einw.
- Remmels496 Einw.
- Haale495 Einw.
- Bendorf461 Einw.
- Krogaspe453 Einw.
- Hamweddel451 Einw.
- Lohe-Föhrden438 Einw.
- Borgdorf-Seedorf427 Einw.
- Friedrichsholm400 Einw.
- Stafstedt378 Einw.
- Luhnstedt377 Einw.
- Meezen364 Einw.
- Brammer347 Einw.
- Seefeld343 Einw.
- Tappendorf333 Einw.
- Steenfeld324 Einw.
- Wapelfeld320 Einw.
- Sophienhamm302 Einw.
- Eisendorf275 Einw.
- Beldorf272 Einw.
- Oldenbüttel266 Einw.
- Grauel265 Einw.
- Mörel258 Einw.
- Christiansholm254 Einw.
- Thaden249 Einw.
- Haßmoor248 Einw.
- Jahrsdorf224 Einw.
- Rade b. Rendsburg219 Einw.
- Embühren189 Einw.
- Bornholt174 Einw.
- Königshügel167 Einw.
- Prinzenmoor166 Einw.
- Bargstall163 Einw.
- Oldenhütten158 Einw.
- Heinkenborstel138 Einw.
- Brinjahe107 Einw.
- Rade b. Hohenwestedt97 Einw.
- Tackesdorf76 Einw.
- Hörsten59 Einw.
- Friedrichsgraben51 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Rendsburg?
Anschrift: Kieler Str. 19, 24768 Rendsburg. Telefon: +49 4331 598-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 07:30–12:00; Di 07:30–12:00; Mi 07:30–12:00; Do 07:30–12:00; Fr 07:30–12:00. E-Mail: poststelle@fa-rendsburg.landsh.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Rendsburg zuständig?
Für 94 Städte und Gemeinden, darunter Rendsburg, Büdelsdorf, Altenholz, Gettorf, Nortorf, Fockbek, Hohenwestedt, Osterrönfeld und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Rendsburg?
Finanzamt Rendsburg: IBAN DE16200000000020201504, BIC MARKDEF1200 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.