Schleswig-Holstein
Finanzamt Dithmarschen
Zuständig für 116 Städte und Gemeinden mit rund 133.460 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Dithmarschen, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Dithmarschen
Berliner Str. 19
25746 Heide
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 481 42155-0
- Öffnungszeiten
- Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 14:00–17:00; Fr 08:00–12:00
- Fax
- +49 481 42155-690
- Postanschrift
- Postfach 1480
25734 Heide
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Dithmarschen. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE70 2000 0000 0020 2015 02BIC MARKDEF1200Finanzamt Dithmarschen, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Dithmarschen zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Heide22.002 Einw.
- Brunsbüttel12.692 Einw.
- Meldorf7.166 Einw.
- Marne5.586 Einw.
- Büsum5.105 Einw.
- Burg (Dithmarschen)4.070 Einw.
- Albersdorf3.742 Einw.
- Sankt Michaelisdonn3.487 Einw.
- Wesselburen3.368 Einw.
- Hemmingstedt2.860 Einw.
- Nordhastedt2.767 Einw.
- Tellingstedt2.742 Einw.
- Friedrichskoog2.456 Einw.
- Weddingstedt2.357 Einw.
- Hennstedt2.028 Einw.
- Lohe-Rickelshof2.023 Einw.
- Lunden1.741 Einw.
- Wesseln1.370 Einw.
- Eddelak1.355 Einw.
- Schafstedt1.290 Einw.
- Wöhrden1.203 Einw.
- Pahlen1.145 Einw.
- Nindorf1.145 Einw.
- Hochdonn1.083 Einw.
- Lehe1.079 Einw.
- Buchholz992 Einw.
- Bargenstedt956 Einw.
- Neuenkirchen937 Einw.
- Elpersbüttel874 Einw.
- Linden873 Einw.
- Ostrohe861 Einw.
- Kronprinzenkoog844 Einw.
- Helse832 Einw.
- Süderhastedt791 Einw.
- Westerdeichstrich783 Einw.
- Delve779 Einw.
- Windbergen768 Einw.
- Bunsoh761 Einw.
- Epenwöhrden754 Einw.
- Eggstedt744 Einw.
- Wrohm743 Einw.
- Dellstedt730 Einw.
- Barlt726 Einw.
- Sarzbüttel703 Einw.
- Diekhusen-Fahrstedt667 Einw.
- Kuden665 Einw.
- Dingen652 Einw.
- Tensbüttel-Röst651 Einw.
- Dörpling641 Einw.
- Averlak608 Einw.
- Krempel607 Einw.
- Nordermeldorf596 Einw.
- Neufeld581 Einw.
- Schalkholz567 Einw.
- Rehm-Flehde-Bargen551 Einw.
- Süderheistedt544 Einw.
- Krumstedt538 Einw.
- Hemme521 Einw.
- Stelle-Wittenwurth484 Einw.
- Großenrade468 Einw.
- Süderdeich427 Einw.
- Gudendorf424 Einw.
- Norddeich417 Einw.
- Welmbüttel409 Einw.
- Kleve405 Einw.
- Osterrade403 Einw.
- Reinsbüttel387 Einw.
- Marnerdeich386 Einw.
- Schülp382 Einw.
- Lieth381 Einw.
- Süderdorf371 Einw.
- Büsumer Deichhausen357 Einw.
- Frestedt344 Einw.
- Volsemenhusen337 Einw.
- Odderade332 Einw.
- Kaiser-Wilhelm-Koog327 Einw.
- Busenwurth324 Einw.
- Wolmersdorf323 Einw.
- Hollingstedt320 Einw.
- Sankt Annen320 Einw.
- Fedderingen272 Einw.
- Offenbüttel254 Einw.
- Norderwöhrden248 Einw.
- Schlichting245 Einw.
- Trennewurth234 Einw.
- Oesterwurth228 Einw.
- Arkebek225 Einw.
- Oesterdeichstrich218 Einw.
- Warwerort214 Einw.
- Hedwigenkoog209 Einw.
- Brickeln186 Einw.
- Quickborn185 Einw.
- Gaushorn185 Einw.
- Schmedeswurth182 Einw.
- Ramhusen169 Einw.
- Barkenholm169 Einw.
- Hellschen-Heringsand-Unterschaar159 Einw.
- Wesselburenerkoog159 Einw.
- Wiemerstedt158 Einw.
- Tielenhemme153 Einw.
- Karolinenkoog146 Einw.
- Norderheistedt122 Einw.
- Wesselburener Deichhausen112 Einw.
- Immenstedt111 Einw.
- Glüsing110 Einw.
- Westerborstel107 Einw.
- Neufelderkoog101 Einw.
- Groven99 Einw.
- Wennbüttel94 Einw.
- Schrum77 Einw.
- Strübbel74 Einw.
- Friedrichsgabekoog55 Einw.
- Hillgroven54 Einw.
- Hövede51 Einw.
- Bergewöhrden37 Einw.
- Wallen28 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Dithmarschen?
Anschrift: Berliner Str. 19, 25746 Heide. Telefon: +49 481 42155-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 14:00–17:00; Fr 08:00–12:00. E-Mail: poststelle@fa-dithmarschen.landsh.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Dithmarschen zuständig?
Für 116 Städte und Gemeinden, darunter Heide, Brunsbüttel, Meldorf, Marne, Büsum, Burg (Dithmarschen), Albersdorf, Sankt Michaelisdonn und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Dithmarschen?
Finanzamt Dithmarschen: IBAN DE70200000000020201502, BIC MARKDEF1200 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.