Finanzämter-Verzeichnis.org

Baden-Württemberg

Finanzamt Karlsruhe-Stadt

Zuständig für einen Teil von Karlsruhe (93 Postleitzahlen).

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Karlsruhe-Stadt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Durlacher Allee 29
76131 Karlsruhe
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 721 156-1000
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Karlsruhe-Stadt. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Postleitzahlen in Karlsruhe

Karlsruhe ist auf mehrere Finanzämter aufgeteilt, maßgeblich ist die Straße. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt ist für Straßen in diesen Postleitzahlen zuständig; teilt sich eine Postleitzahl mehrere Ämter, prüfen Sie Ihre Straße in der Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Karlsruhe-Stadt?

Anschrift: Durlacher Allee 29, 76131 Karlsruhe. Telefon: +49 721 156-0.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Karlsruhe-Stadt?

Finanzamt Karlsruhe-Stadt: IBAN DE52660000000066001501, BIC MARKDEF1660 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Karlsruhe-Stadt: IBAN DE86600501017495500266, BIC SOLADESTXXX (LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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