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Baden-Württemberg

Finanzamt Bruchsal

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 253.455 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Bruchsal, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Bruchsal
Schönbornstr. 1-5
76646 Bruchsal
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7251/742111
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Bruchsal. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Bruchsal zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Bruchsal?

Anschrift: Schönbornstr. 1-5, 76646 Bruchsal. Telefon: +49 7251/740.

Für welche Orte ist das Finanzamt Bruchsal zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Bruchsal, Bretten, Waghäusel, Kraichtal, Philippsburg, Bad Schönborn, Östringen, Ubstadt-Weiher und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Bruchsal?

Finanzamt Bruchsal: IBAN DE46660000000066001512, BIC MARKDEF1660 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Bruchsal: IBAN DE09663500360000000050, BIC BRUSDE66XXX (SPARKASSE KRAICHGAU BRUCHSAL-BRETTEN-SINSHEIM). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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