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Wolgast · Landkreis Vorpommern-Greifswald · 10.991 Einwohner

Finanzamt für Wolgast

Zuständig ist das Finanzamt Greifswald mit Sitz in Greifswald.

Postleitzahlen in Wolgast: 17438

Finanzamt Greifswald

Anschrift
Finanzamt Greifswald
Am Gorzberg Haus 11
17489 Greifswald
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Öffnungszeiten
Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Greifswald: Mo 09:00–12:00; Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00; Fr 09:00–12:00 · Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Pase­walk, Tor­ge­lower Str. 32: Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00 · Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Wolgast, Hufelandstr. 4: Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00
Fax
+49 385 588-43300
Postanschrift
Postfach 3254
17462 Greifswald
Website des Finanzamts
finanzamt-greifswald.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Wolgast zuständig?

Für Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist das Finanzamt Greifswald zuständig, Am Gorzberg Haus 11, 17489 Greifswald, Telefon +49 385 588-43000.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wolgast?

Zur Gemeinde Wolgast gehören die Postleitzahlen 17438. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Greifswald erreichbar?

Öffnungszeiten: Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Greifswald: Mo 09:00–12:00; Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00; Fr 09:00–12:00 · Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Pase­walk, Tor­ge­lower Str. 32: Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00 · Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) in Wolgast, Hufelandstr. 4: Di 09:00–12:00, 14:00–17:00; Do 09:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Greifswald für