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Werdohl · Märkischer Kreis · 17.618 Einwohner

Finanzamt für Werdohl

Zuständig ist das Finanzamt Altena mit Sitz in Altena.

Postleitzahlen in Werdohl: 58791

Finanzamt Altena

Anschrift
Finanzamt Altena
Winkelsen 11
58762 Altena
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Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 800 10092675302
Website des Finanzamts
finanzamt.nrw.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Werdohl zuständig?

Für Werdohl (Märkischer Kreis) ist das Finanzamt Altena zuständig, Winkelsen 11, 58762 Altena, Telefon +49 211 1655 1655.

Welche Postleitzahlen gehören zu Werdohl?

Zur Gemeinde Werdohl gehören die Postleitzahlen 58791. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Altena erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Altena für