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Weilheim i. OB · Landkreis Weilheim-Schongau · 23.279 Einwohner

Finanzamt für Weilheim i. OB

Zuständig ist das Finanzamt Weilheim-Schongau mit Sitz in Weilheim.

Postleitzahlen in Weilheim i. OB: 82362

Finanzamt Weilheim-Schongau

Anschrift
Finanzamt Weilheim-Schongau
Hofstr. 23
82362 Weilheim
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 881 184-500
Postanschrift
Postfach 1264
82352 Weilheim
Website des Finanzamts
finanzamt-weilheim.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Weilheim i. OB zuständig?

Für Weilheim i. OB (Landkreis Weilheim-Schongau) ist das Finanzamt Weilheim-Schongau zuständig, Hofstr. 23, 82362 Weilheim, Telefon +49 881 184-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weilheim i. OB?

Zur Gemeinde Weilheim i. OB gehören die Postleitzahlen 82362. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Weilheim-Schongau für