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Weiden i. d. OPf. · Weiden i. d. OPf. · 42.444 Einwohner

Finanzamt für Weiden i. d. OPf.

Zuständig ist das Finanzamt Weiden i. d. Opf. mit Sitz in Weiden.

Postleitzahlen in Weiden i. d. OPf.: 92637

Finanzamt Weiden i. d. Opf.

Anschrift
Finanzamt Weiden i. d. Opf.
Schlörplatz 2 u. 4
92637 Weiden
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Fax
+49 961 32600
Postanschrift
Postfach 1460
92604 Weiden
Website des Finanzamts
finanzamt-weiden.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Weiden i. d. OPf. zuständig?

Für Weiden i. d. OPf. (Weiden i. d. OPf.) ist das Finanzamt Weiden i. d. Opf. zuständig, Schlörplatz 2 u. 4, 92637 Weiden, Telefon +49 961 301-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weiden i. d. OPf.?

Zur Gemeinde Weiden i. d. OPf. gehören die Postleitzahlen 92637. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).