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Wehr · Landkreis Waldshut · 13.126 Einwohner

Finanzamt für Wehr

Zuständig ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen mit Sitz in Bad Säckingen.

Postleitzahlen in Wehr: 79664

Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Anschrift
Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen
Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7761 566-126
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Außenstelle des Finanzamts Waldshut-Tiengen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Wehr zuständig?

Für Wehr (Landkreis Waldshut) ist das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen zuständig, Werderstr. 5, 79713 Bad Säckingen, Telefon +49 7761 566-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wehr?

Zur Gemeinde Wehr gehören die Postleitzahlen 79664. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).