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Überherrn · Landkreis Saarlouis · 12.109 Einwohner

Finanzamt für Überherrn

Zuständig ist das Finanzamt Saarlouis mit Sitz in Saarlouis.

Postleitzahlen in Überherrn: 66802

Finanzamt Saarlouis

Anschrift
Finanzamt Saarlouis
Gaswerkweg 25
66740 Saarlouis
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Öffnungszeiten
Servicehotline für allgemeine steuerliche Fragen und Terminvereinbarung - Tel.: 0681 501-3001 / 3002: Mo 07:30–15:30; Di 07:30–15:30; Mi 07:30–15:30; Do 07:30–15:30; Fr 07:30–12:00
Postanschrift
Postfach 1440
66714 Saarlouis
Website des Finanzamts
finanzamt-saarlouis.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Überherrn zuständig?

Für Überherrn (Landkreis Saarlouis) ist das Finanzamt Saarlouis zuständig, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis, Telefon +49 6831 4490.

Welche Postleitzahlen gehören zu Überherrn?

Zur Gemeinde Überherrn gehören die Postleitzahlen 66802. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Saarlouis erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicehotline für allgemeine steuerliche Fragen und Terminvereinbarung - Tel.: 0681 501-3001 / 3002: Mo 07:30–15:30; Di 07:30–15:30; Mi 07:30–15:30; Do 07:30–15:30; Fr 07:30–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Saarlouis für