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Steinbach (Taunus) · Hochtaunuskreis · 10.856 Einwohner

Finanzamt für Steinbach (Taunus)

Zuständig ist das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe.

Postleitzahlen in Steinbach (Taunus): 61449

Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe

Anschrift
Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe
Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Postanschrift
Postfach 1445
61284 Bad Homburg
Website des Finanzamts
finanzamt-bad-homburg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Steinbach (Taunus) zuständig?

Für Steinbach (Taunus) (Hochtaunuskreis) ist das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe zuständig, Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Telefon +49 69 2545-2545.

Welche Postleitzahlen gehören zu Steinbach (Taunus)?

Zur Gemeinde Steinbach (Taunus) gehören die Postleitzahlen 61449. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe für