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Stahnsdorf · Landkreis Potsdam-Mittelmark · 16.087 Einwohner

Finanzamt für Stahnsdorf

Zuständig ist das Finanzamt Potsdam mit Sitz in Potsdam.

Postleitzahlen in Stahnsdorf: 14532

Finanzamt Potsdam

Anschrift
Finanzamt Potsdam
Steinstr. 104- 106, Haus 9
14480 Potsdam
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Website des Finanzamts
elster.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Stahnsdorf zuständig?

Für Stahnsdorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark) ist das Finanzamt Potsdam zuständig, Steinstr. 104- 106, Haus 9, 14480 Potsdam, Telefon +49 331 287-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stahnsdorf?

Zur Gemeinde Stahnsdorf gehören die Postleitzahlen 14532. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Potsdam für