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Schönebeck (Elbe) · Salzlandkreis · 30.419 Einwohner

Finanzamt für Schönebeck (Elbe)

Zuständig ist das Finanzamt Staßfurt mit Sitz in Staßfurt.

Postleitzahlen in Schönebeck (Elbe): 39217, 39218

Finanzamt Staßfurt

Anschrift
Finanzamt Staßfurt
Atzendorfer Straße 20
39418 Staßfurt
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 13:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 3925 980-4600
Postanschrift
Postfach 13 55
39404 Staßfurt
Website des Finanzamts
finanzamt.sachsen-anhalt.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Schönebeck (Elbe) zuständig?

Für Schönebeck (Elbe) (Salzlandkreis) ist das Finanzamt Staßfurt zuständig, Atzendorfer Straße 20, 39418 Staßfurt, Telefon +49 3925 980-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönebeck (Elbe)?

Zur Gemeinde Schönebeck (Elbe) gehören die Postleitzahlen 39217, 39218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Staßfurt erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 13:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).