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Schönaich · Landkreis Böblingen · 10.495 Einwohner

Finanzamt für Schönaich

Zuständig ist das Finanzamt Böblingen mit Sitz in Böblingen.

Postleitzahlen in Schönaich: 71101

Finanzamt Böblingen

Anschrift
Finanzamt Böblingen
Talstr. 46
71034 Böblingen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7031 13-3200
Postanschrift
Postfach 1307
71003 Böblingen
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Schönaich zuständig?

Für Schönaich (Landkreis Böblingen) ist das Finanzamt Böblingen zuständig, Talstr. 46, 71034 Böblingen, Telefon +49 7031 13-01.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönaich?

Zur Gemeinde Schönaich gehören die Postleitzahlen 71101. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Böblingen für