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Schiffweiler · Landkreis Neunkirchen · 15.805 Einwohner

Finanzamt für Schiffweiler

Zuständig ist das Finanzamt Neunkirchen mit Sitz in Neunkirchen.

Postleitzahlen in Schiffweiler: 66578

Finanzamt Neunkirchen

Anschrift
Finanzamt Neunkirchen
Uhlandstr. 1
66538 Neunkirchen
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Öffnungszeiten
Servicehotline für allgemeine steuerliche Fragen und Terminvereinbarung - Tel.: 0681 501-3006 / 3007: Mo 07:30–15:30; Di 07:30–15:30; Mi 07:30–15:30; Do 07:30–15:30; Fr 07:30–12:00
Postanschrift
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Website des Finanzamts
finanzamt-neunkirchen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Schiffweiler zuständig?

Für Schiffweiler (Landkreis Neunkirchen) ist das Finanzamt Neunkirchen zuständig, Uhlandstr. 1, 66538 Neunkirchen, Telefon +49 6821 1090.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schiffweiler?

Zur Gemeinde Schiffweiler gehören die Postleitzahlen 66578. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Neunkirchen erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicehotline für allgemeine steuerliche Fragen und Terminvereinbarung - Tel.: 0681 501-3006 / 3007: Mo 07:30–15:30; Di 07:30–15:30; Mi 07:30–15:30; Do 07:30–15:30; Fr 07:30–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Neunkirchen für