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Rudersberg · Rems-Murr-Kreis · 11.555 Einwohner

Finanzamt für Rudersberg

Zuständig ist das Finanzamt Schorndorf mit Sitz in Schorndorf.

Postleitzahlen in Rudersberg: 73635

Finanzamt Schorndorf

Anschrift
Finanzamt Schorndorf
Johann-Philipp-Palm-Str. 28
73614 Schorndorf
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7181/601499
Postanschrift
Postfach 1320
73603 Schorndorf
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Rudersberg zuständig?

Für Rudersberg (Rems-Murr-Kreis) ist das Finanzamt Schorndorf zuständig, Johann-Philipp-Palm-Str. 28, 73614 Schorndorf, Telefon +49 7181/6010.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rudersberg?

Zur Gemeinde Rudersberg gehören die Postleitzahlen 73635. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Schorndorf für