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Rotenburg a. d. Fulda · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 12.937 Einwohner

Finanzamt für Rotenburg a. d. Fulda

Zuständig ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg mit Sitz in Bad Hersfeld.

Postleitzahlen in Rotenburg a. d. Fulda: 36199

Finanzamt Hersfeld-Rotenburg

Anschrift
Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Im Stift 7
36251 Bad Hersfeld
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Postanschrift
Postfach 1451
36224 Bad Hersfeld
Website des Finanzamts
finanzamt-hersfeld-rotenburg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Rotenburg a. d. Fulda zuständig?

Für Rotenburg a. d. Fulda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg zuständig, Im Stift 7, 36251 Bad Hersfeld, Telefon +49 69 2545-2545.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rotenburg a. d. Fulda?

Zur Gemeinde Rotenburg a. d. Fulda gehören die Postleitzahlen 36199. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg für