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Rhauderfehn · Landkreis Leer · 18.310 Einwohner

Finanzamt für Rhauderfehn

Zuständig ist das Finanzamt Leer (Ostfriesland) mit Sitz in Leer.

Postleitzahlen in Rhauderfehn: 26817

Finanzamt Leer (Ostfriesland)

Anschrift
Finanzamt Leer (Ostfriesland)
Edzardstr. 12/16
26789 Leer
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–13:00
Postanschrift
Postfach 1440
26764 Leer
Website des Finanzamts
lstn.niedersachsen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Rhauderfehn zuständig?

Für Rhauderfehn (Landkreis Leer) ist das Finanzamt Leer (Ostfriesland) zuständig, Edzardstr. 12/16, 26789 Leer, Telefon +49 491 9870-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rhauderfehn?

Zur Gemeinde Rhauderfehn gehören die Postleitzahlen 26817. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Leer (Ostfriesland) erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–13:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Leer (Ostfriesland) für