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Reiskirchen · Landkreis Gießen · 10.389 Einwohner

Finanzamt für Reiskirchen

Zuständig ist das Finanzamt Gießen mit Sitz in Gießen.

Postleitzahlen in Reiskirchen: 35447

Finanzamt Gießen

Anschrift
Finanzamt Gießen
Schubertstraße 60
35392 Gießen
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Postanschrift
Postfach 110440
35349 Gießen
Website des Finanzamts
finanzamt-giessen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Reiskirchen zuständig?

Für Reiskirchen (Landkreis Gießen) ist das Finanzamt Gießen zuständig, Schubertstraße 60, 35392 Gießen, Telefon +49 69 2545-2545.

Welche Postleitzahlen gehören zu Reiskirchen?

Zur Gemeinde Reiskirchen gehören die Postleitzahlen 35447. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Gießen für