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Pfullingen · Landkreis Reutlingen · 19.759 Einwohner

Finanzamt für Pfullingen

Zuständig ist das Finanzamt Reutlingen mit Sitz in Reutlingen.

Postleitzahlen in Pfullingen: 72793

Finanzamt Reutlingen

Anschrift
Finanzamt Reutlingen
Leonhardsplatz 1
72764 Reutlingen
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Öffnungszeiten
NUR NACH TERMINVEREINBARUNG: Mo 08:00–12:00, 13:00–15:30; Di 08:00–12:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:00–17:30
Fax
+49 7121 940-1002
Postanschrift
Postfach 1543
72705 Reutlingen
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Pfullingen zuständig?

Für Pfullingen (Landkreis Reutlingen) ist das Finanzamt Reutlingen zuständig, Leonhardsplatz 1, 72764 Reutlingen, Telefon +49 7121 940-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pfullingen?

Zur Gemeinde Pfullingen gehören die Postleitzahlen 72793. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Reutlingen erreichbar?

Öffnungszeiten: NUR NACH TERMINVEREINBARUNG: Mo 08:00–12:00, 13:00–15:30; Di 08:00–12:00; Mi 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:00–17:30.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Reutlingen für