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Oebisfelde-Weferlingen · Landkreis Börde · 13.002 Einwohner

Finanzamt für Oebisfelde-Weferlingen

Zuständig ist das Finanzamt Haldensleben mit Sitz in Haldensleben.

Postleitzahlen in Oebisfelde-Weferlingen: 39343, 39356, 39359, 39646

Finanzamt Haldensleben

Anschrift
Finanzamt Haldensleben
Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 13:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 3904 482-4600
Postanschrift
Postfach 10 02 09
39332 Haldensleben
Website des Finanzamts
finanzamt.sachsen-anhalt.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Oebisfelde-Weferlingen zuständig?

Für Oebisfelde-Weferlingen (Landkreis Börde) ist das Finanzamt Haldensleben zuständig, Jungfernstieg 37, 39340 Haldensleben, Telefon +49 3904 482-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oebisfelde-Weferlingen?

Zur Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen gehören die Postleitzahlen 39343, 39356, 39359, 39646. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Haldensleben erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 13:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Haldensleben für