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Oberndorf am Neckar · Landkreis Rottweil · 14.853 Einwohner

Finanzamt für Oberndorf am Neckar

Zuständig ist das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf mit Sitz in Rottweil.

Postleitzahlen in Oberndorf am Neckar: 78727

Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf

Anschrift
Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf
Körnerstr. 28
78628 Rottweil
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7423 815-107
Postanschrift
Postfach 1252
78612 Rottweil
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Außenstelle des Finanzamts Rottweil.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Oberndorf am Neckar zuständig?

Für Oberndorf am Neckar (Landkreis Rottweil) ist das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf zuständig, Körnerstr. 28, 78628 Rottweil, Telefon +49 7423 815-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oberndorf am Neckar?

Zur Gemeinde Oberndorf am Neckar gehören die Postleitzahlen 78727. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf für