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Niefern-Öschelbronn · Enzkreis · 12.402 Einwohner

Finanzamt für Niefern-Öschelbronn

Zuständig ist das Finanzamt Mühlacker mit Sitz in Mühlacker.

Postleitzahlen in Niefern-Öschelbronn: 75223

Finanzamt Mühlacker

Anschrift
Finanzamt Mühlacker
Konrad-Adenauer-Platz 6
75417 Mühlacker
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7041/893999
Postanschrift
Postfach 1153
75401 Mühlacker
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Niefern-Öschelbronn zuständig?

Für Niefern-Öschelbronn (Enzkreis) ist das Finanzamt Mühlacker zuständig, Konrad-Adenauer-Platz 6, 75417 Mühlacker, Telefon +49 7041/8930.

Welche Postleitzahlen gehören zu Niefern-Öschelbronn?

Zur Gemeinde Niefern-Öschelbronn gehören die Postleitzahlen 75223. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).