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Neustadt a. d. Donau · Landkreis Kelheim · 14.778 Einwohner

Finanzamt für Neustadt a. d. Donau

Zuständig ist das Finanzamt Kelheim mit Sitz in Kelheim.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Donau: 93333

Finanzamt Kelheim

Anschrift
Finanzamt Kelheim
Klosterstr. 1
93309 Kelheim
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9441 201-201
Website des Finanzamts
finanzamt-kelheim.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neustadt a. d. Donau zuständig?

Für Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ist das Finanzamt Kelheim zuständig, Klosterstr. 1, 93309 Kelheim, Telefon +49 9441 201-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 93333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Kelheim für