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Neustadt a. d. Aisch · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 13.294 Einwohner

Finanzamt für Neustadt a. d. Aisch

Zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-West (252) mit Sitz in Uffenheim.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Aisch: 91413

Finanzamt Mittelfranken-West (252)

Anschrift
Finanzamt Mittelfranken-West (252)
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9842 200-3345
Website des Finanzamts
finanzamt-mittelfranken-west.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Früher: bis 31.12.2025 Finanzamt Uffenheim.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neustadt a. d. Aisch zuständig?

Für Neustadt a. d. Aisch (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist das Finanzamt Mittelfranken-West (252) zuständig, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, Telefon +49 9842 200-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Aisch?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Aisch gehören die Postleitzahlen 91413. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-West (252) für