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Neuruppin · Landkreis Ostprignitz-Ruppin · 31.962 Einwohner

Finanzamt für Neuruppin

Zuständig ist das Finanzamt Kyritz mit Sitz in Kyritz.

Postleitzahlen in Neuruppin: 16816, 16818, 16827, 16833, 16835

Finanzamt Kyritz

Anschrift
Finanzamt Kyritz
Perleberger Straße 1
16866 Kyritz
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Website des Finanzamts
elster.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neuruppin zuständig?

Für Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) ist das Finanzamt Kyritz zuständig, Perleberger Straße 1, 16866 Kyritz, Telefon +49 33971 65-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuruppin?

Zur Gemeinde Neuruppin gehören die Postleitzahlen 16816, 16818, 16827, 16833, 16835. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Kyritz für