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Neumarkt i. d. OPf. · Landkreis Neumarkt i. d. OPf. · 41.103 Einwohner

Finanzamt für Neumarkt i. d. OPf.

Zuständig ist das Finanzamt Neumarkt i. d. Opf. mit Sitz in Neumarkt.

Postleitzahlen in Neumarkt i. d. OPf.: 92318

Finanzamt Neumarkt i. d. Opf.

Anschrift
Finanzamt Neumarkt i. d. Opf.
Ingolstädter Str. 3
92318 Neumarkt
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Fax
+49 9181 692-1200
Website des Finanzamts
finanzamt-neumarkt.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neumarkt i. d. OPf. zuständig?

Für Neumarkt i. d. OPf. (Landkreis Neumarkt i. d. OPf.) ist das Finanzamt Neumarkt i. d. Opf. zuständig, Ingolstädter Str. 3, 92318 Neumarkt, Telefon +49 9181 692-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neumarkt i. d. OPf.?

Zur Gemeinde Neumarkt i. d. OPf. gehören die Postleitzahlen 92318. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).